Bildungsurlaub

Bildungsurlaub

03.08.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Hierbei handelt es sich nicht um Urlaub im engeren Sinn. Gemeint ist vielmehr die Freistellung vom Dienst zwecks beruflicher, politischer oder allgemeiner Weiterbildung.

 

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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