Briefgeheimnis (i.S.v. Art. 10 GG)

Briefgeheimnis (i.S.v. Art. 10 GG)

04.11.2005
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Das Briefgeheimnis schützt den brieflichen Verkehr der Einzelnen untereinander gegen die Kenntnisnahme der öffentlichen Gewalt vom Inhalt des Briefes.


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