Dienstaufsichtsbeschwerde
Dienstaufsichtsbeschwerde
(Verwaltungspetition)
Form- und fristlos zu erhebende Rechtsbehelfe, die in der Regel auch fruchtlos verlaufen und bei dem zuständigen Verwaltungsträger einzulegen sind.
Die Grundlage ist im Petitionsrecht des Art. 17 GG zu finden.
Sie richtet sich gegen das persönliche Verhalten des Beamten und zielt auf das Ergreifen disziplinarischer Maßnahmen.
Wir beraten Sie zu allen Fragen im Arbeitsrecht, Beamtenrecht oder Staatshaftungsrecht.
Die Grundlage ist im Petitionsrecht des Art. 17 GG zu finden.
Sie richtet sich gegen das persönliche Verhalten des Beamten und zielt auf das Ergreifen disziplinarischer Maßnahmen.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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Dienstaufsichtsbeschwerde
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.