Domainrecht

Domainrecht

16.01.2012
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Das Domainrecht bezeichnet diejenigen Regelungen, die die Vergabe von Internetdomains festlegen. Diese sind nicht gesetzlich normiert, sondern haben sich allein aus der richterlichen Rechtsfortbildung entwickelt.

Die Vergabe von Domains erfolgt grundsätzlich nach dem Prioritätsprinzip, d.h. derjenige, der als erstes eine Domain angemeldet hat, darf diese auch nutzen. Ausnahmen hiervon können sich jedoch aufgrund des Namensrecht oder des Markenrechts ergeben.


Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

EnglischDeutsch