EC- und Kreditkarten

EC- und Kreditkarten

09.12.2011
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Fast jeder besitzt mindestens eine EC- oder Kreditkarte. Auch bei der Verwendung von Geld- und EC-Karten kann es trotz größter Vorsicht zu missbräuchlichen Verfügungen kommen. Die Karte kann verloren gehen, oder sie wird gestohlen. Im Zusammenhang mit einem Diebstahl kann es auch zur Entwendung oder zum Ausspähen der PIN kommen.

Es können sich folgende Probleme ergeben:
  • Wer haftet für missbräuchliche Verfügungen mit der Karte vor und nach Anzeige des Verlustes?
  • Was gilt, wenn am Automaten nach dem Kartenverlust mit richtiger PIN Geld abgehoben wird?
  • Wer muss beweisen, dass eine missbräuchliche Verfügung vorliegt?
  • Welche Sorgfaltsanforderungen des Kunden bestehen hinsichtlich der Aufbewahrung der Geldkarte und der PIN?
Ähnliche Probleme können auftreten, wenn die Möglichkeiten des Online-Banking genutzt werden. Auch hier kann es zu Missbrauchsfällen kommen  (sog. Phishing, Pharming).

Die wichtigsten Fragen sind:
  • Wer trägt hier das Missbrauchsrisiko?
  • Welche Anforderungen werden an den Kunden gestellt, um seinen Computer entsprechend vor Schadsoftware zu schützen?
Zu diesen und anderen Fragen beraten und vertreten wir Sie gern. Sie können sich hierzu außerdem informieren unter Geld- und Kreditkarten.



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