Eingruppierung

Eingruppierung

03.08.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Der Begriff der Eingruppierung weist im Arbeitsrecht zumeist einen engen Bezug zum Tarifvertragsrecht auf. Hier ordnet sie einen Arbeitnehmer bzw. dessen auszuübende Tätigkeit den verschiedenen Vergütungsgruppen zu.

 

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