Einkommenssteuer

Einkommenssteuer

15.01.2009
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Die Einkommenssteuer wird von der wirtschaftlichen Leistung (Einkommen) einer natürlichen Person jährlich erhoben wird. Es handelt sich hierbei um eine Personensteuer, da sie sich auf die Leistungsfähigkeit einer einzelnen Person  bezieht. Im Gegensatz zu natürlichen Personen werden juristische Personen (Bsp. GmbH ) durch die Körperschaftssteuer belastet. Die Lohnsteuer betrifft Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, welche eine Erhebungsform der Einkommenssteuer, nicht jedoch eine eigene Steuerart darstellt.
Zu versteuern ist das Bruttoeinkommen abzüglich der Werbungskosten.

Der Einkommenssteuer unterliegen gemäß § 2 Abs. 1 S.1 EStG (Einkommenssteuergesetz) Einkünfte aus:
  • Land- und Forstwirtschaft
  • Gewerbebetrieb
  • selbständiger Arbeit
  • nichtselbständiger Arbeit
  • Kapitalvermögen
  • Vermietung und Verpachtung
  • sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG

Bei einer Verpflichtung zur Leistung der Einkommenssteuer ist die Steuererklärung bis spätestens 31.05. des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen.

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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