Einwilligung

Einwilligung

04.11.2005
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Die Einwilligung im zivilrechtlichen Sinne ist die vorherige Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft (§§ 182, 183 BGB) und spiellt etwa im Minderjährigenrecht eine Rolle.


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