Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

19.09.2006
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Der Entgeltanspruch des Arbeitnehmers bleibt für die Dauer von bis zu sechs Wochen erhalten, sofern ihn an der Arbeitsunfähigkeit kein Verschulden trifft.


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