Ermittlungsgrundsatz

Ermittlungsgrundsatz

23.10.2011
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Die Ermittlung des wahren Sachverhalts ist demnach das zentrale Anliegen des Strafprozesses. Die Amtsaufklärungspflicht begründet einen unverzichtbaren Anspruch darauf, dass z.B. die Beweisaufnahme auf alle Tatsachen und alle erlaubten Beweismittel erstreckt wird, die für die Entscheidung von Bedeutung sind.



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