ex tunc

ex tunc

16.08.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
"Ex tunc" ist Latein und bedeutet "von Anfang an". Es bildet somit den Gegensatz zu "ex nunc".

Beispiel:

Die Anfechtung eines Rechtsgeschäfts bewirkt, dass dieses Rechtsgeschäft ex tunc nichtig sind. Es ist also so zu sehen, als wäre es niemals zu stande gekommen.


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