Firmierung

Firmierung

04.07.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Firmierung oder auch Firma stammt von dem Lateinischen fimare ab und bedeutet beglaubigen, befestigen. Rechtlich bezeichnet es den Namen, unter dem ein Kaufmann im Handelsverkehr seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift abgibt (§ 17 Abs. 1 HGB).

Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden (§ 17 Abs. 2 HGB).


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