Formularvertrag

Formularvertrag

03.08.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Der Begriff entstammt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß § 305 BGB. Formularverträge sind solche, die von einem Vertragspartner einseitig gestellt werden und für eine Mehrzahl von Vertragsabschlüssen vorgesehen sind. Formularverträge sind gewissen Inhaltsbeschränkungen unterworfen vgl. §§ 305 ff. BGB.

 

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