Forum Shopping

Forum Shopping

10.03.2009
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

1. Forum Shopping bedeutet „Wahl des für den Kläger günstigen Gerichtsstandes.“ Der Begriff hatte seine Anfänge in den USA, wo die Staatsanwaltschaft immer dort versuchte, anzuklagen, wo die Gemeinde, aus denen die Geschworenen bestellt wurden, am wahrscheinlichsten den Belange der Regierung sympathisch wären. Man klagte die Verleger pornographischer Zeitschriften, z.B. nicht in New York City, sondern im sogenannten Bibelgürtel an.

2. Seit Inkrafttreten der EU-Insolvenzverordnung (EU-InsoVO) am 31.05.2002 bemühen sich Schuldner, Insolvenzverfahren in dem EU-Land zu eröffnen, wo die Gesetzesregelungen ihnen am günstigsten sind.

3. Vor der EU-Verordnung wäre eine Verfügung in einer Englischen Insolvenzverfahren auf Eigentum oder Schulden in Deutschland nicht anerkannt worden, und umgekehrt. Seit Inkrafttreten der Verordnung sind alle EU-Staaten (außer Dänemark) verpflichtet, Insolvenzverfahren gegenseitig zu anerkennen.

4. Insolvenzordnungen in England und Deutschland sind verschieden. Eine der Hauptunterschiede ist die Restschuldbefreiung. Restschuldbefreiung im Englischen Insolvenzverfahren ergibt sich normaler weise ein Jahr nach Verfahrenseröffnung. Im Deutschen Insolvenzverfahren dauert dasselbe sechs Jahre. Der „Neuer Anfang“ kommt in England also viel schneller als in Deutschland.

5. Deswegen der Anreiz, Insolvenz in England durch zu führen. Forum Shopping heißt also, Gerichtsstand England.

Bitte beachten Sie auch die weiteren Ausführungen zu diesem Thema in
"FORUM SHOPPING UND MITTELPUNKT DER HAUPTSÄCHLICHEN INTERESSEN"



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