Generalvollmacht

Generalvollmacht

04.11.2005
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Die Generalvollmacht berechtigt zur Vornahme aller Rechtsgeschäfte, bei denen eine Vertretung zulässig ist.
  • sehr weitreichend, aber nicht bei völlig außergewöhnlichen oder schädigenden Rechtsgeschäften

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