Geringfügige Beschäftigung

Geringfügige Beschäftigung

03.08.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Von einer geringfügigen Beschäftigung spricht man, wenn die Vergütung eines Arbeitnehmers im Monat 400,00 EUR nicht übersteigt. Der geringfügig Beschäftigte Arbeitnehmer wird bis zu dem Verdienst von 400,00 EUR von der Sozialversicherungspflicht befreit. Der Arbeitgeber eines geringfügig Beschäftigten hingegen unterliegt der Versicherungspflicht. Dieser ist aber bereits damit Genüge getan in dem er geringere Pauschalabgaben leistet.

 

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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