Geringfügige Beschäftigung
Geringfügige Beschäftigung
Von einer geringfügigen Beschäftigung spricht man, wenn die Vergütung eines Arbeitnehmers im Monat 400,00 EUR nicht übersteigt. Der geringfügig Beschäftigte Arbeitnehmer wird bis zu dem Verdienst von 400,00 EUR von der Sozialversicherungspflicht befreit. Der Arbeitgeber eines geringfügig Beschäftigten hingegen unterliegt der Versicherungspflicht. Dieser ist aber bereits damit Genüge getan in dem er geringere Pauschalabgaben leistet.