Geschäftswille

Geschäftswille

04.11.2005
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Der Geschäftswille bezeichnet den Willen, mit der Erklärung eine ganz bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen. Er ist keine notwendige Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Willenserklärung.



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