Gewerbebetrieb

Gewerbebetrieb

15.01.2009
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Ein Gewerbebetrieb ist jede erlaubte, auf Gewinn gerichtete und auf gewisse Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit, ausgenommen der Ur-Produktion (z.B. Landwirtschaft) und Freiberufler (z.B. Architekten, Rechtsanwälte, Ärzte). Hierzu zählen alle Unternehmen des Handwerks, Handels, der Industrie und des Verkehrs.

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