Gewinnabschöpfung

Gewinnabschöpfung

31.08.2006
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Bei einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit soll durch die Gewinnabschöpfung oder Vermögensabschöpfung des erlangten Vermögensvorteils zugunsten des Geschädigten oder der Staatskasse entzogen werden.

Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil übersteigen.

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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