Gewinnabschöpfung
Gewinnabschöpfung
Bei einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit soll durch die Gewinnabschöpfung oder Vermögensabschöpfung des erlangten Vermögensvorteils zugunsten des Geschädigten oder der Staatskasse entzogen werden.
Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil übersteigen.