Haftung des Arbeitnehmers
Haftung des Arbeitnehmers
Die Haftung des Arbeitnehmers bei Verletzung einer arbeitsvertraglichen Pflicht hängt in erster Linie von dem Grad seines Verschuldens ab. Ihm kommt regelmäßig ein innerbetrieblicher Schadensausgleich zugute, der sich wie folgt äußert:
leichteste Fahrlässigkeit → keine Haftung
mittlere Fahrlässigkeit → Teilung des Schadens zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
grobe Fahrlässigkeit → grundsätzlich unbeschränkte Haftung des Arbeitnehmers
Vorsatz → unbeschränkte Haftung des Arbeitnehmers