Hemmungswirkung

Hemmungswirkung

15.07.2006
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

bedeutet, dass durch ein statthaftes und form- sowie fristgerecht eingelegtes Rechtsmittel der Eintritt der formellen Rechtskraft einer Entscheidung gehemmt wird.

Wir beraten Sie zu allen Fragen im Zivilprozeßrecht.

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