Honorar

Honorar

16.08.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Der Begriff Honorar (lat. honorarium) bedeutet wörtlich Ehrengeschenk. Es bezeichnet die Vergütung für freiberufliche Leistungen. Die Höhe der Vergütung wird grundsätzlich zwischen dem Auftraggeber und dem Freiberufler vereinbart und vertraglich festgehalten.


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