Inhabermodell

Inhabermodell

19.04.2007
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Bei diesem Vertragsmodell befindet sich das Gebäude regelmäßig schon vor Beginn der Betriebsphase im Eigentum des öffentlichen Auftraggebers. Üblicherweise wird eine Vertragslaufzeit von 10 – 15 Jahren vereinbart, während der ein Gebäude auf dem Grundstück des öffentlichen Auftraggebers saniert bzw. neu errichtet und anschließend von dem privaten Auftragnehmer betrieben wird. Der Auftraggeber ist verpflichtet für Planung Durchführung und Finanzierung sowie für das Facility Management Entgelte an den privaten Auftragnehmer zu entrichten.

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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