Internetrecht

Internetrecht

16.01.2012
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Der Begriff des Internetrechts (auch: Informationsrecht) beschreibt das Recht, das sich mit der Lösung rechtlicher Probleme befasst, die sich im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets ergeben. Da es sich beim Internetrecht / Informationsrecht um eine Querschnittsmaterie handelt, die Bezüge zu den verschiedensten Rechtsgebieten aufweist, lässt es sich nicht immer klar von anderen Rechtsgebieten abgrenzen.

Das Internetrecht / Informationsrecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetzbuch geregelt, sondern fließt in verschiedene Regelungskomplexe mit ein. So z.B. in das Urheberrecht, Markenrecht oder Wettbewerbsrecht.




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