invitatio ad offerendum

invitatio ad offerendum

15.07.2006
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Die invitatio ad offerendum ist lediglich die Aufforderung zur Angebotsabgabe, nicht jedoch ein verbindliches Angebot.

Es sollen lediglich die Möglichkeiten für Vertragsabschlüssen aufgezeigt werden, um die Adressaten auf zu fordern, ihrerseits Anträge abzugeben.

Beispiel:

                        die Ausstellung von Waren im Schaufenster

Wir prüfen gern, ob ein wirksamer Vertragsschluß zugrunde liegt. Bitte beachten Sie, das auch bereits durch die Aufforderung zur Angebotsabgabe ein vorvertragliches Schuldverhältnis entstanden sein kann.  Wir beraten Sie zu allen Fragen im Zivilrecht.


Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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