Kabotage

Kabotage

19.09.2007
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Der Begriff Kabotage bezeichnet das Erbringen von Transportdienstleistungen inkl. Be- und Entladen eines Unternehmens in einem anderen Land. Die Bezeichnung stammt aus dem französischen (caboter = an der Küste entlang).
Obgleich es in der EU nach wie vor Bestrebungen gibt, Kabotage zu untersagen, hat die Liberalisierung aufgrund der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit bereits begonnen.



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