Konsens

Konsens

16.08.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Consens bezeichnet im Gegensatz zum Dissens die vollständige Einigung der Vertragsparteien über die in dem Vertrag wesentlichen Punkte / essentialia negotii.

Der Vertrag kommt grundsätzlich zu stande.


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