Kündigung, allgemein

Kündigung, allgemein

06.07.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Eine Kündigung bezeichnet das einseitige Auflösen eines Schuldverhältnisses.
Hierzu ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung erforderlich, aus der hervorgeht, dass das Schuldverhältnis für die Zukunft beendet werden soll.

Es ist zwischen ordentlichen Kündigungen, die an bestimmte Fristen gebunden sind und außerordentliche Kündigungen, bei denen in der Regel keine Frist einzuhalten ist, zu unterscheiden.

Daher werden letztere Kündigungen auch als fristlose Kündigungen bezeichnet.


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