Kündigung, arbeitsrechtliche - außerordentliche

Kündigung, arbeitsrechtliche - außerordentliche

19.09.2006
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung des Arbeitsvertrages kann von jeder Vertragspartei gefordert werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Abwägung aller Umstände des Einzellfalles bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Als Beispiele kommen in Betracht: beharrliche Arbeitsverweigerung, grobe Beleidigungen des Arbeitgebers, Mobbing, geschäftsschädigende Äußerungen. Die außerordentliche Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen.

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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