Leasing

Leasing

09.12.2011
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Eine spezielle Form der Finanzierung von Anschaffungen stellt das Leasing dar. Es gibt verschiedene Formen von Leasingverträgen. Typisch für Leasing ist, dass der Leasinggegenstand nicht dauerhaft beim Leasingnehmer verbleibt. Der Leasingnehmer erwirbt vom Leasinggeber nur ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht. Leasing hat Vor- und Nachteile, die vor der Entscheidung „Leasing oder Kredit“ sorgfältig abzuwägen sind. So hat ein Leasingvertrag meist eine bestimmte Laufzeit. Eine vorzeitige Vertragsbeendigung ist grundsätzlich nicht möglich.

Bei den folgenden Fragen können Probleme auftreten:
  • Was gilt dann, wenn der Leasingnehmer die Leasingraten nicht mehr bezahlen kann oder vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen will?
  • Welche Rechte hat der Leasingnehmer, wenn der Leasinggegenstand mangelhaft ist?
  • Welche Ansprüche bestehen, wenn der Leasinggegenstand nicht wie vereinbart, z.B. mangelhaft  zurückgegeben wird?
Zu diesen und anderen Fragen beraten und vertreten wir Sie gern. Sie können sich hierzu außerdem informieren unter Leasing.


Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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