Legislative

Legislative

16.08.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Die gesetzgebende Gewalt ist in den Art. 70-82 GG geregelt. Grundsätzlich sind die einzelnen Bundesländer für die Gesetzgebung zuständig.

Die Legislative ist u.a. an folgende Prinzipien gebunden:

- Bestimmtheit
- Rückwirkungsverbot
- keine unzulässige Einzelfallgesetze

Zu der Legislative gehören z.B. der Bundestag, der Bundesrat und die Länderparlamente.

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