Legislative
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S&K Rechtsanwälte - Rechtsanwaltskanzlei in Berlin Mitte
Die gesetzgebende Gewalt ist in den Art. 70-82 GG geregelt. Grundsätzlich sind die einzelnen Bundesländer für die Gesetzgebung zuständig.
Die Legislative ist u.a. an folgende Prinzipien gebunden:
- Bestimmtheit
- Rückwirkungsverbot
- keine unzulässige Einzelfallgesetze
Zu der Legislative gehören z.B. der Bundestag, der Bundesrat und die Länderparlamente.
Die Legislative ist u.a. an folgende Prinzipien gebunden:
- Bestimmtheit
- Rückwirkungsverbot
- keine unzulässige Einzelfallgesetze
Zu der Legislative gehören z.B. der Bundestag, der Bundesrat und die Länderparlamente.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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