Leiharbeitsverhältnis

Leiharbeitsverhältnis

03.08.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
(siehe auch Leiharbeitnehmer)

Das Leiharbeitsverhältnis besteht in der vorübergehenden Überlassung eines Arbeitnehmers (Leiharbeitnehmer) an einen Dritten (Entleiher) durch den Arbeitgeber (Verleiher).

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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