Leiharbeitsverhältnis

03.08.2008 11:55
(siehe auch Leiharbeitnehmer)

Das Leiharbeitsverhältnis besteht in der vorübergehenden Überlassung eines Arbeitnehmers (Leiharbeitnehmer) an einen Dritten (Entleiher) durch den Arbeitgeber (Verleiher).