Mittäterschaft
Mittäterschaft
Rechtsanwalt für Strafrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
Mittäterschaft gemäß § 25 II StGB ist die gemeinschaftliche Begehung einer Straftat durch bewusstes und gewolltes Zusammenwirken.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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