Nebentätigkeit

Nebentätigkeit

19.09.2006
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Die Zulässigkeit von Nebentätigkeiten bestimmt sich nach den Regelungen im Arbeitsvertrag und nach den gesetzlichen Bestimmungen (etwa bei Beamten). Sie kann vom Arbeitgeber verweigert werden, wenn hierdurch die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers beeinträchtigt wird, außerdem dürfen Wettbewerbsinteressen des Arbeitgebers nicht verletzt werden. Bestimmungen des Arbeitszeit- und des Bundesurlaubsgesetzes dürfen nicht verletzt werden.


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