Obiter dictum
Obiter dictum
Damit ist die von einem Gericht in einem Urteil geäußerte Rechtsansicht gemeint. Sie ist kein unbedingter Bestandteil der Urteilsbegründung und damit unverbindlich, entscheidet aber eine Rechtsfrage, die in späteren Entscheidungen mit ähnlicher Rechtslage eine Rolle spielen könnte.