Offizialdelikt

Offizialdelikt

08.09.2006
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Bei einem Offizialdelikt wird die Straftat unabhängig vom Willen des Verletzten von Amts wegen verfolgt. In diesen Fällen hilft es auch nicht, wenn eine Anzeige zurückgenommen wird. Ausnahmen bilden die Antragsdelikte, wie bei einer einfachen Körperverletzung oder dem Diebstahl geringwertiger Sachen.




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