Pendlerpauschale

Pendlerpauschale

11.12.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Mit der Pendlerpauschale/ Entfernungspauschale werden im deutschen Einkommensteuerrecht die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßigem Arbeitsplatz pauschaliert.

Arbeitnehmer können unabhängig von der Art des benutzten Verkehrsmittels seit dem 1. Januar 2004 0,30 € pro Entfernungskilometer (einzelner Fahrtweg) bis zu einem Betrag von 4 500 € im Jahr ohne Nachweis als Werbungskosten absetzen. Soll eine höhere Summe als 4 500 € geltend gemacht werden, sind die Beträge nachzuweisen.

Lesen Sie diesbezüglich auch folgenden Artikel: BVerfG: Abschaffung der Pendlerpauschale verfassungswidrig

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