Personal Service Agentur (PSA)

Personal Service Agentur (PSA)

19.09.2006
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Hierbei handelt es sich um bei der Agentur für Arbeit eingerichtete Stellen, die eine Arbeitnehmerüberlassung zur Vermittlung von Arbeitslosen in Arbeit durchführen und ihre Beschäftigten in der verleihfreien Zeit bei der beruflichen Eingliederung unterstützen und weiterbilden. Hierzu schließt die Arbeitsagentur mit erlaubt tätigen Verleihern Verträge. Die PSA stellt die Arbeitslosen ein und verleiht diese an Unternehmen. Die Verpflichtung der Arbeitsagentur, mindestens eine PSA sicherzustellen, ist mit dem 01.01.2006 weggefallen.


Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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