praktische Konkordanz

praktische Konkordanz

06.09.2006
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Die praktische Konkordanz ist ein verfassungsrechtliches Auslegungsprinzip. Die kollidierende Verfassungsgüter bei  kollidierende Grundrechten sollen sich möglichst weitgehend entfalten können.
Die Güter- und Interessenabwägung im Einzelfall soll unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit so erfolgen, damit ein möglichst schonender Ausgleich der sich widerstreitenden Verfassungsgüter stattfindet.


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