Schaden

Schaden

24.02.2009
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Der Begriff Schaden bezeichnet jede unfreiwillige Einbuße, die jemand an seinen rechtlich geschützten Gütern erleidet. Das Gegenstück zum Schaden stellt eine Aufwendung dar.

Folgende Schadensarten sind zu unterscheiden:
  • Vermögensschaden (Schaden in Geld oder an geldwerten Gütern)
  • Nichtvermögensschaden bzw. immateriellem Schaden (Beeinträchtigung anderer subjektiver Rechte)

Beispiele eines Schadens sind sinnlos aufgewendete Urlaubszeit oder entgangene Nutzungsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs.

Grundsätzlich ist der Schaden von der geschädigten Person selbst zu tragen, es sei denn, es besteht eine besondere Pflicht einem anderen Schadensersatz zu leisten. Diese kann sich z.B. aus einer Pflichtverletzung aus einem Vertrag ergeben oder aus dem Gesetz (Bsp. Delikt).

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

EnglischDeutsch