Schrottimmobilien und grauer Kapitalmarkt

Schrottimmobilien und grauer Kapitalmarkt

09.12.2011
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
In den letzten Jahren hat man viel über „ Schrottimmobilien“ gehört. Was ist das? Hintergrund der Rechtsprechung zu den Schrottimmobilien ist eine Vielzahl von als Anlageobjekt  verkauften Immobilienbeteiligungen oder Immobilienfondsanteilen. Häufig blieben die Renditen hinter den prognostizierten Zahlen deutlich zurück, nicht selten kam es zum Totalverlust des Geldes der Anleger. Viele der Immobilienfonds wurden insolvent. Aus diesem Grund wurde und wird verstärkt versucht, auch die finanzierenden Banken als solventen Schuldner in Anspruch zu nehmen.

Es geht dabei um folgende Fragen:
  • Wann haftet die Bank für fehlerhafte Beratungen des Anlageberaters oder für Prospektfehler?
  • Welche Besonderheiten gelten bei Haustürgeschäften?
  • Wann hat die Bank eigene Aufklärungspflichten?
  • Wer haftet sonst noch für Beratungsfehler und für Prospektfehler?

Eine vergleichbare Situation besteht bei vielen anderen Anlageformen des Grauen Kapitalmarktes, wie z.B.
  • Schiffsfonds,
  • Umweltfonds (z.B. Windkraftanlagen)
  • Medienfonds 
  • Gesellschaftsbeteiligungen (als Kommanditist oder atypisch stiller Gesellschafter) an Unternehmen
Diese Anlageformen sind geprägt von einem erheblichen unternehmerischen Risiko, über welches häufig durch die Anlagevermittler nicht ausreichend aufgeklärt wurde.
Zu diesen und anderen Fragen beraten und vertreten wir Sie gern. Sie können sich hierzu außerdem informieren unter Grauer Kapitalmarkt.


Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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