Schufa

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09.12.2011
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Viele Kreditinstitute sind Geschäftspartner der SCHUFA, der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Treten während einer Geschäftsbeziehung, z.B. bei Krediten Probleme (Zahlungsschwierigkeiten) auf, meldet das Kreditinstitut diese an die SCHUFA.

Folgende Fragen können auftreten:
  • Muss der Vertragspartner des Kreditinstituts jeden SCHUFA-Eintrag hinnehmen?
  • Gibt es rechtliche Möglichkeiten, gegen unrichtige SCHUFA-Einträge vorzugehen und diese löschen zu lassen?
  • Gegen wen ist vorzugehen?
Zu diesen und anderen Fragen beraten und vertreten wir Sie gern. Sie können sich hierzu außerdem informieren unter SCHUFA.

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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