SED-Unrechtsbereinigungsgesetz
SED-Unrechtsbereinigungsgesetz
Das SED-Unrechtsbereinigungsgesetz ist ein zielgruppenspezifisches Versorgungsgesetz. Es ähnelt allgemeineren Leistungsgesetzen nach dem Versicherungs- und dem Solidarprinzip. Das SED-Unrechtsbereinigungsgesetz besagt, dass ein eingetretener Schaden nicht automatisch einen Rechtspruch oder eine Leistung eröffnet, sondern auch ein vordefinierter Anspruchsgrund (Schadensursache und -höhe) vorliegen muss.