SED-Unrechtsbereinigungsgesetz

SED-Unrechtsbereinigungsgesetz

29.10.2010
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Das SED-Unrechtsbereinigungsgesetz ist ein zielgruppenspezifisches Versorgungsgesetz. Es ähnelt allgemeineren Leistungsgesetzen nach dem Versicherungs- und dem Solidarprinzip. Das  SED-Unrechtsbereinigungsgesetz besagt, dass ein eingetretener Schaden nicht automatisch einen Rechtspruch oder eine Leistung eröffnet, sondern auch ein vordefinierter Anspruchsgrund (Schadensursache und -höhe) vorliegen muss.

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