Sorgerecht

Sorgerecht

31.08.2006
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Die elterliche Sorge ist die Sorge für die Person des Kindes, d.h. das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Umgangsrecht und für das Vermögen des Kindes. Für ein minderjähriges Kind steht sie miteinander verheirateten Eltern grundsätzlich gemeinsam zu.

 

Sind die Eltern bei Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, steht das Sorgerecht der Mutter zu, es sei denn die Elternteile geben gemeinsame eine abweichende Sorgeerklärung ab.


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