Spätere Aufgabe der Eintragungsabsicht
Spätere Aufgabe der Eintragungsabsicht
Falls die Eintragungsabsicht der Gesellschafter auf Eintragung der GmbH in das Handelsregister bestand und später weggefallen ist und dies festgestellt werden kann, haften die Gesellschafter unbeschränkt und persönlich.