Spätere Aufgabe der Eintragungsabsicht

Spätere Aufgabe der Eintragungsabsicht

04.11.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Falls die Eintragungsabsicht der Gesellschafter auf Eintragung der GmbH in das Handelsregister bestand und später weggefallen ist und dies festgestellt werden kann, haften die Gesellschafter unbeschränkt und persönlich.

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