Stellenausschreibung (die Erfordernisse des AGG)
Stellenausschreibung (die Erfordernisse des AGG)
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) begründet auch für Stellenausschreiben ein Gleichbehandlungsgebot bzw. ein Diskriminierungsverbot. Welche Arten der Benachteiligungen unzulässig sind ergibst sich explizit aus § 1 AGG. Dass das Benachteiligungsverbot auch für Stellenausschreiben gilt, ergibt sich indes aus § 2 AGG.
Deshalb sollten Stellen grundsätzlich geschlechtsneutral ausgeschrieben werden. Zudem sollten keine Anforderungen hinsichtlich Einreichung eines Fotos oder Angaben zum Alter gestellt werden.