Tarifvertrag

Tarifvertrag

05.07.2007
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Als Tarifvertrag oder auch Tarifwerk bezeichnet man das Übereinkommen zwischen den beiden Tarifparteien. Dies sind in Deutschland die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände.

Ziel des Tarifvertrages ist es, flächendeckend Arbeitsbedingungen und Lohnstrukturen zwischen den Vertragsparteien festzulegen. Hintergrund ist die Annahme, daß der einzelne Arbeitnehmer zu dem Arbeitgeber in schwacher Verhandlungsposition steht. Durch den Zusammenschluss mehrerer Arbeitnehmer (Gewerkschaften) soll diese Verhandlungsposition ausbalanciert werden.

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