Ummeldekosten

Ummeldekosten

18.03.2009
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Infolge eine Verkehrsunfalls ist es gegebenenfalls erforderlich, das Kraftfahrzeug des Geschädigten umzumelden. Hierbei entstehen Kosten. Diese Ummeldekosten sind als Kosten der Ersatzbeschaffung grundsätzlich konkret abzurechnen, weil diese Nebenkosten nicht als „normativer“ Schaden verstanden werden können, sondern lediglich dann als erstattungsfähig in Betracht kommen, wenn sie tatsächlich entstanden sind.

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