Unterbilanzierung
Unterbilanzierung
Bei der AG, GmbH oder GmbH & Co KG liegt eine Unterbilanz vor, wenn das Aktivvermögen nach Abzug der Schulden geringer ist als das Kapital der Gesellschaft, also wenn die Summe aus (echten) Passiva und Stamm- bzw. Grundkapital nicht durch die Aktiva der Kapitalgesellschaft gedeckt werden.