Unterbilanzierung

Unterbilanzierung

04.11.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Bei der AG, GmbH oder GmbH & Co KG liegt eine Unterbilanz vor, wenn das Aktivvermögen nach Abzug der Schulden geringer ist als das Kapital der Gesellschaft, also wenn die Summe aus (echten) Passiva und Stamm- bzw. Grundkapital nicht durch die Aktiva der Kapitalgesellschaft gedeckt werden.

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