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Vereinigung
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26.06.2008
bei
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Vereinigungen im Sinne des Art. 9 I
GG
sind Zusammenschlüsse mehrerer natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck auf freiwilliger Basis und mit organisierter Willensbildung.
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
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Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
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